Landgericht Bamberg verhandelt am 14. Januar: Strafprozess gegen DK-Chef Bendels wegen „Faeser-Meme“ geht in die nächste Instanz
Der vom Deutschland-Kurier (DK) mit aller Entschlossenheit und jetzt auch mit Unterstützung des renommierten Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau ausgetragene Kampf um die Presse- und Meinungsfreiheit geht in die nächste Instanz: Am 14. Januar 2026 findet vor dem Landgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern) die Hauptverhandlung in dem von DK-Chefredakteur David Bendels und seinen Anwälten angestrengten Berufungsverfahren wegen angeblicher Politikerverleumdung statt. Dabei geht es um das bundesweit bekannt gewordene kritisch-satirische Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“.
Hintergrund ist: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner; Staatsanwalt Alexander Baum) hatte den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers im April 2025 erstinstanzlich zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„This is crazy“
Das Urteil sorgte nicht nur in Deutschland, sondern auch international für große Empörung. Es schlug Wellen bis in die USA. Der frühere Präsidentenberater Elon Musk twitterte über das Strafverfahren gegen Bendels: „This is crazy!“
Vor allem in Großbritannien, den Niederlanden, Portugal, Spanien, aber auch in Brasilien wurde über das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg mit Fassungslosigkeit berichtet.
Der konservative britische Nachrichtensender „GB News“ kommentierte, der Bamberger Richterspruch sei das „härteste Urteil, das jemals in der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Journalisten wegen eines ‚Meinungsdelikts‘ verhängt wurde“.
Der Direktor der „Free Speech Union“ und Tory-Peer Lord Young wurde mit den Worten zitiert: „Die Ironie ist wirklich tot. Ermordet vom ‚liberalen‘ Autoritarismus.“ Der emeritierte Verfassungsrechtler Jos Teunissenaus den Niederlanden kommentierte das Urteil auf X so: „Dies ist eine Reaktion auf Satire, die in Diktaturen üblich ist, nicht aber in einem demokratischen Rechtsstaat.“
Ein „Urteil wie aus einer Diktatur“
Selbst deutsche Mainstream-Medien waren entsetzt. Die „Welt“ aus dem Axel Springer Verlag sah in dem Richterspruch ein „Urteil wie aus einer Diktatur“. Das Magazin „Focus“ aus dem Burda-Verlag schrieb unter Anspielung auch auf die sogenannte „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck („Grüne“) von einer „Sondergerichtszone Bamberg“. Die seinerzeitige Hausdurchsuchung im November 2024 bei Rentner Stefan Niehoff wegen des „Schwachkopf“-Memes war von der Bamberger Justiz veranlasst worden.
Die AfD-Bundestagsfraktion stellte zur Causa Bendels eine parlamentarische Anfrage, wollte u.a. wissen, was Faesers wirklicher Beweggrund gewesen sei, Anzeige gegen Bendels „wegen einer satirischen Bildmontage“ zu erstatten.
„HessenGegenHetze“ denunzierte auch Bendels
Die Vorgeschichte des jetzt in die nächste Instanz gehenden Strafprozesses wegen Politikerverleumdung gegen den DK-Chef ist schnell erzählt: Bendels wird vorgeworfen, dass im Februar 2024 auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild (Meme) von Nancy Faeser (SPD) veröffentlicht wurde. Darauf war die damalige Bundesinnenministerin mit einem vorgehaltenen Schild zu sehen, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ stand.
Faeser hatte wenige Tage vor der Veröffentlichung des Memes im Februar 2024 im Rahmen einer Pressekonferenz erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“. In diesen Worten Faesers kam die unverhohlene Drohung zum Ausdruck, dass auch bei Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle mit empfindlichen staatlichen Repressalien zu rechnen sei, also selbst bei Äußerungen, die eigentlich durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sind.
Ins Rollen gekommen war der Stein durch einen Strafantrag, den Faeser selbst gestellt hatte, nachdem sie durch das Bundeskriminalamt (BKA) auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht worden war. Das BKA wiederum war von der sogenannten Meldestelle „HessenGegenHetze“ informiert worden. Diese war auch im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Rentner Niehoff aktiv geworden.
Wes Geistes Kind ist Richter Waschner?
In der Causa Bendels argumentierte das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) allen Ernstes: Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Faeser-Bild Veränderungen vorgenommen wurden und es sich um eine kritische Satire handelte. Die Fotomontage stelle aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar.
Bendels und seine Anwälte widersprachen dieser Rechtsauffassung des Amtsgerichts Bamberg bereits nach der ersten Verhandlung energisch und kündigten Rechtsmittel an. Bendels sah und sieht das Urteil des Amtsgerichts Bamberg als „rein politisch motiviert“.
David Bendels: „Wir kämpfen nicht nur für uns!“
Dem jetzt terminierten Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg sieht Bendels nach eigenen Worten „gelassen und entschlossen“ entgegen. Bendels betonte in einer Erklärung: „Der Deutschland-Kurier und ich werden auch in der Berufungsinstanz mit allen juristischen Mitteln energisch und couragiert die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen. Wir kämpfen insofern nicht nur für uns selbst – sondern auch für alle unabhängigen Medien in Deutschland. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgte Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegenüber einem übergriffigen Staat und einer Justiz, die offenbar jedes Maß verloren hat.“
Vosgerau: Gehen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht!
In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg lässt sich Bendels zusätzlich zu seinen zwei Strafverteidigern von dem renommierten Verfassungsrechtler und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau vertreten. Dieser bestätigte seine Mandatierung und erklärte: „Wir sind selbstverständlich darauf vorbereitet, Herrn Bendels auch noch weiter in einem Revisionsverfahren, bei einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht und einer Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu vertreten. Ich erwarte jedoch nicht, dass dies erforderlich sein wird.“ Vielmehr, so Vosgerau weiter, „rechne ich mit einem Freispruch in der Berufungsinstanz. Die Entscheidung der Ausgangsinstanz (Amtsgericht Bamberg) hat nämlich die Bedeutung der Grundrechte offensichtlich und in grundlegender Weise verkannt und wird daher aufzuheben sein.“
Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau: „Der Ausgang des Verfahrens ist für die Zukunft der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland von sehr großer Bedeutung“
Der Ausgang des Verfahrens gegen DK-Chefredakteur David Bendels ist nach Einschätzung des Top-Staatsrechtlers für die Zukunft der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland von „sehr großer Bedeutung“. Vosgerau führte dazu aus: „Seit längerem wird in der Öffentlichkeit beobachtet, dass die Meinungsfreiheit überall stark beschnitten wird, ein dichtes Netz von Denunziations- und Meldestellen errichtet wurde, Staatsanwaltschaften und vor allem erstinstanzliche Gerichte gegenüber politischen Äußerungen von Bürgern völlig neue, rechtlich unsinnige Maßstäbe zur Anwendung bringen. So werden objektiv grundlose Hausdurchsuchungen inzwischen routiniert als ‚erzieherische Begleitmaßnahme‘ bei Ermittlungsverfahren wegen reinen Meinungsäußerungen eingesetzt.“ Dies werde erstinstanzlich immer wieder gebilligt.
Der insofern besonders prägnante Fall der Hausdurchsuchung bei dem systemkritischen Medienwissenschaftler Professor Dr. Norbert Bolz, ebenfalls im Zusammenhang mit einem eindeutig ironisch-satirischen X-Beitrag, „hat dies erst jüngst wieder unter Beweis gestellt“, betonte
@UlrichVosgerau.
DK-Chefredakteur Bendels erklärte im Hinblick auf das anstehende Berufungsverfahren:
„Wir lieben die Meinungsfreiheit und wir kämpfen für die Meinungsfreiheit!“
FAZIT: Der Prozess am 14. Januar 2026 in Bamberg dürfte deutsche Justizgeschichte schreiben – so oder so!