Merz' Aussage über das "Stadtbild" Mitte Oktober hat in Deutschland für einen Aufschrei gesorgt. Jetzt liegen der Berliner Staatsanwaltschaft mehr als 1000 Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen den Kanzler vor, berichtet der "Tagesspiegel".
Von wem die Anzeigen stammen, also von Vereinen, Parteien oder Einzelpersonen, ist nicht bekannt. Allerdings hatten beispielsweise Grünen-Politiker in Castrop-Rauxel erklärt, eine Strafanzeige wegen Merz’ Aussage zu stellen. Auch online riefen viele User:innen dazu auf, den Kanzler anzuzeigen. Eine Berliner Kanzlei veröffentlichte sogar eine Vorlage dafür.
Der Straftatbestand der "Volksverhetzung" wird in Paragraf 130 des Strafgesetzbuches geregelt. Er stellt Handlungen unter Strafe, die den öffentlichen Frieden stören, indem sie zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufstacheln, zu Gewalt aufgerufen oder diese Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden.
Quelle:
watson.de
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