Am 31.05.2022 wurde die damals 40-jährige Kamilla Nagy im Isar-Amper-Klinikum in München von einem Mitpatienten getötet. Offensichtlich wird alles dafür getan, dass der Fall in Vergessenheit gerät und niemand dafür Verantwortung übernehmen muss.
Kamilla war freiwillig in der psychiatrischen Klinik, um sich behandeln zu lassen. Ihr Mitpatient, der im Nebenzimmer untergebracht war, wurde zu ihrem Mörder. Der Brasilianer Jason David B. wurde einen Tag vor der Tat zwangsweise eingewiesen, weil er seinen Hund getötet hatte. Und obwohl er gegenüber den Polizisten angab, dass er als nächstes einen Menschen töten würde, durfte er sich auf der Station frei bewegen. Das Todesurteil für Kamilla.
Der Brasilianer, der sich als Frau fühlte und als Trans-Prostituierte arbeitete schlug erst mit einer Muffe einer Halterung für einen Duschvorhang mehrfach auf sie ein und erwürgte sie anschließend. Dann warf er Kleidungsstücke, Bettwäsche und eine Matratze auf die Frau und zündete alles an.
Im Prozess vor dem Landgericht München wurde Jason David B. wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug untergebracht. Die Familie von Kamilla wollte erreichen, dass die Ärzte zur Verantwortung gezogen werden, die den Mörder von Kamilla trotz seiner Ankündigung, einen Menschen töten zu werden, frei auf der Station herumlaufen ließen. Die Staatsanwaltschaft München stellte im Januar die Ermittlungen ein. Ein daraufhin von der Anwältin der Familie von Kamilla beantragtes Klageerzwingungsverfahren wurde vom Oberlandesgericht München abgewiesen.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verweigerte später die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu dem Fall unter Verweis auf die Unschuldsvermutung, des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Klinikverantwortlichen.
Und jetzt wurde in der Antwort (Drucksache 19/7909) auf eine Anfrage der Grünen zur Situation im Maßregelvollzug in Bayern die Frage nach Gewalttaten in den Einrichtungen nicht wahrheitsgemäß beantwortet.
So kam es laut der Antwort des Ministeriums im Jahr 2022 in keiner Einrichtung des Maßregelvollzugs zu einem Tötungsdelikt. Auch explizit für das Isar-Amper-Klinikum wird angegeben, dass es kein Tötungsdelikt gab. Das ist nachweislich unwahr, denn das Landgericht München hatte mit Urteil vom 28.07.2023 festgestellt, dass der Beschuldigte rechtswidrig den Straftatbestand des Totschlags verwirklicht hat.
Ich habe angefragt, warum das Tötungsdelikt zum Nachteil von Kamilla Nagy nicht aufgeführt wird und berichte, wenn ich Antwort habe.
Zu dem grausamen Fall habe ich recherchiert. Ich halte fest, dass der Mord an Kamilla unter all den grausamen Verbrechen, mit denen ich mich in den letzten Jahren befasst hatte, zu jenen gehört, die mich nicht wieder losgelassen haben. Es ist erschütternd, dass ein derartig grausames Verbrechen in einem geschützten Raum wie einer psychiatrischen Klinik so passieren konnte, und niemand dafür Verantwortung übernehmen muss. Die Eltern von Kamilla haben zwischenzeitlich Deutschland verlassen und leben in Ungarn. Dort hatten sie für ihre Tochter ein kleines Haus umgebaut, wo sie nach Beendigung der Therapie in München ein neues Leben beginnen sollte.
Hier der Link zu meinem Text:
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