30'000 Franken stellten eine "erhebliche Summe" dar, findet Glaser.
Laut dem
#Bundesgericht seien staatsnahe Unternehmen "grundsätzlich zur politischen
#Neutralität verpflichtet". In einen Abstimmungskampf eingreifen dürften sie nur bei besonderer Betroffenheit. (2/4)