Der Bundespräsident Steinmeier ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Er steht über den Parteien, repräsentiert den Staat und darf nicht in den politischen Meinungskampf eingreifen. Ein Aufruf, eine Partei zu verbieten, ist ein klarer Bruch dieser Neutralität.
Über Parteiverbote entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Der Bundespräsident hat dafür keinerlei Zuständigkeit.
Ein solcher Aufruf ist ein massiver Verstoß gegen das Grundgesetz, stellt einen Amtsmissbrauch dar und beschädigt das Vertrauen in das höchste Staatsamt. In gravierenden Fällen ist sogar ein Amtsenthebungsverfahren nach Art. 61 GG möglich.