Das Gg schützt die Menschenwürde ohne Herkunftsprüfung.
Art. 1 GG und Art. 2 GG sichern jedem Menschen in Deutschland das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Verfassungsrechtlich gebotenes Minimum“ ist also keine Gnade, sondern Pflicht – Wahrung der Menschenwürde.
#Grundgesetz